6AV6881-0AF21-0LB0:USB-Kabel Typ A, weibliches USB A, IP20, männliches USB A, IP20, weitere Informationen, Menge und Inhalt: Siehe technische Daten
6AV6881-0AF21-0LC0:USB-Kabel Typ D, weibliches USB A, IP67, männliches USB A, IP20, weitere Informationen, Menge und Inhalt: Siehe technische Daten
6AV6881-0AF22-0DC0:USB-Kabel Typ B, weibliches USB A, IP67, männliches USB A, IP20, mit M20-Schraubversiegelung, weitere Informationen, Menge und Inhalt: Siehe technische Daten
6ES7648-1AA50-0XG0:Staubschutz-Set-Schnittstellen Staubschutz-Set-Schnittstellen USB- und LAN-Schnittstellen Weitere Informationen, Menge und Inhalt: siehe technische Daten.
Weitere Informationen:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die Ausrüstung ist in Form von einem Schnittwerk mit einem Schnittwerk mit einem Schnittwerk. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] enthalten. |
SGDM-04ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
SGDM-04ADAY360 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Der Ausgang ist nicht zu erreichen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
SGDM-08ADA |