| Herkunftsort: | Japan |
| Markenname: | Yaskawa |
| Zertifizierung: | CE |
| Modellnummer: | SGDS-20A15A |
| Min Bestellmenge: | 1 |
|---|---|
| Preis: | Negotiatable |
| Verpackung Informationen: | Neu in Originalpackung |
| Lieferzeit: | 3-5 Tage |
| Zahlungsbedingungen: | T/T |
| Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 20 |
| Marke: | Yaskawa | Modellnummer: | SGDS-20A15A |
|---|---|---|---|
| Typ: | Servoverstärker | Spannung: | 200 V |
| Macht: | 2 kW | Gewährleistung: | 1 Jahr |
Yaskawa SGDS-20A15A Servo Verstärker Brandneu in Original-Box
Beschreibung:
Verwandte ProdukteDer Ausdruck "SGDS-20A15A" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden.
| Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" fallen. |
| Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
| SGDS-10A15A |
| Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Einheit für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten |
| SGDS-15A05A |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Verwandte ProdukteVonSGDS-20A15A
| SGDM-20ADA |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen. |
| Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
| SGDM-30ADA |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
| SGDM-50ADA |
| SGDM-50ADAY60 |
| SGDM-60AC-SD1 |
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| Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
| SGDM-75ADA |
| SGDM-A3ADA |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen. |
| Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge. |
| SGDM-A3BD |
| SGDM-A3BDA |
| Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt. |
| SGDM-A5ADA |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen. |
| Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
| SGDM-A5BDA |
| Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
| SGDP-01APAY108 + SGMPH-01ACA-SW11 |
| SGDP-01BP |
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| SGDP-04APA |
| SGDP-04APAY108 |
| SGDP-04APAY108 + SGMPH-04ACA-SW11 |
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