Herkunftsort: | Japan |
Markenname: | Yaskawa |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: |
Min Bestellmenge: | 1 |
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Preis: | Verhandlungsfähig |
Verpackung Informationen: | Original neu |
Lieferzeit: | 5-8 Arbeitstage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 20 |
Marke: | Yaskawa | Modellnummer: | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: |
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Typ: | Servomotor | Zustand: | Neues |
Spannung: | 200 V | Gewährleistung: | 1 Jahr |
SGMPH-01ACA-SW11 Yaskawa Servomotor komplett neu im Originalkästchen
Beschreibung:
Marke | Yaskawa |
Modellnummer | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Typ | Servomotor |
Die Situation | Neues |
Spannung | 200 V |
Gewährleistung | 1 Jahr |
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Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" fallen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. | Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | SGDS-10A15A | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen | SGDS-50A12A |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | SGDS-50A15A |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Einheit für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
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Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
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Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
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Der Begriff "SGMAH-01A1A61D-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen. |
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Der Begriff "SGMAH-01A1A-SM11" ist nicht mehr gültig. |
Der Begriff "SGMAH-01A1A-SM21" ist nicht mehr gültig. |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
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Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
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Der Begriff "SGMAH-01AAA41" ist nicht mehr gültig. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Der Begriff "SGMAH-01AAA61" wird nicht verwendet. |
SGMAH-01AAA61D-OY |
SGMAH-01AAACH |
SGMAH-01AAAG761 + SGDM-01ADA |
Der Begriff "SGMAH-01AAAH12C" wird nicht verwendet. |
Der Begriff "SGMAH-01AAAH161" |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Begriff "SGMAH-01BBA21" wird in Anhang I aufgeführt. |
Der Begriff "SGMAH-01BBABC" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. |
Der Begriff "SGMAH-01BBA-TH12" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. |
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Der Begriff "SGMAH-02A1A61D-0Y" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert. |
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Der Begriff "SGMAH-02A1A6C" wird in Anhang I aufgeführt. |
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Der Begriff "SGMAH-02A1A-DH21" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen. |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff. |
Der Begriff "SGMAH-02A1A-SM21" ist nicht mehr in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 vorgesehen. |
Der Begriff "SGMAH-02A1A-YR21" ist in Anhang I zu ersetzen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
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Der Begriff "SGMAH-02AAA2C" wird in Anhang I aufgeführt. |
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SGMAH-02AAA41 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. |
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Die Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe anzugeben. |
SGDM-01ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 525/2014 enthalten sind. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
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SGDM-02ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Flugzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe a genannten Mitgliedstaat eingestuft werden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die Ausrüstung ist in Form von einem Schnittwerk mit einem Schnittwerk mit einem Schnittwerk. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen. |
SGDM-04ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
SGDM-04ADAY360 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Der Ausgang ist nicht zu erreichen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
SGDM-08ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDM-10AC-SD1 |
SGDM-10ADA |
Die in Absatz 1 genannte Angabe wird nicht angewendet. |
Der Begriff "SGDE-01AP" ist nicht mehr zu verstehen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDE-02AP |
SGDE-02BP |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Der Begriff "SGDE-08AP" ist nicht mehr zu verwenden. |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
SGDE-A3AP |
SGDE-A5AP |
SGDE-A5BP |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
SGDF-A1CS |
SGDF-A2CP |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
SGDF-A3CP |
SGDF-A3CS |
Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde abgelehnt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDH-01AE |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDH-02AE |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDH-04AE |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDH-04AE-OY |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Begriff "SGDH-05AEY291" ist nicht mehr gültig. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Begriff "SGDH-05DE-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für |
SGDH-08AE-OY |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Begriff "SGDH-08DE" wird in Anhang I aufgeführt. |
SGDH-10AE |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
SGDH-10AE-0Y |
SGDH-10AE-R |
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SGDH-20AE |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDH-20AE-OY |
SGDH-20DE |
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