Herkunftsort: | Japan |
Markenname: | Yaskawa |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | SGMG-13ASA |
Min Bestellmenge: | 1 |
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Preis: | Verhandlungsfähig |
Verpackung Informationen: | Originalbox |
Lieferzeit: | 3-5 Arbeitstage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 50 |
Marke: | Yaskawa | Modellnummer: | SGMG-13ASA |
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Typ: | Servomotor | Die Situation: | Neues |
Ursprung: | Japan | Gewährleistung: | 1 Jahr |
Yaskawa SGMG-13ASA Japan Brandneuer Wechselstrom-Servomotor im Originalkästchen
SGMG-13ASA ist ein von Yaskawa hergestellter Motors-AC Servo
Typ des Servomotors: SGMG
Nennleistung: 1,3 kW (1,7 PS)
Stromversorgung:200V Standardkonfiguration
Spezifikationen für den Encoder:15-Bit (8192 P/R) Absolute Encoder
Nenngeschwindigkeit:1500 RPM (nur CE-Spezifikation: 200V)
Spezifikationen der Welle:Standard (gerad ohne Schlüssel, wenn die Optionen leer sind)
Möglichkeiten:Standard
Sonstige verwandte Erzeugnisse:
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" fallen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. | Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | SGDS-10A15A | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen | SGDS-50A12A |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | SGDS-50A15A |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Einheit für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | SGDS-20A15A | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDM-20ADA |
SGDM-20ADA-V |
Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
SGDM-30ADA |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
SGDM-50ADA |
SGDM-50ADAY60 |
SGDM-60AC-SD1 |
SGDM-60ADA |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
SGDM-75ADA |
SGDM-A3ADA |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge. |
SGDM-A3BD |
SGDM-A3BDA |
Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt. |
SGDM-A5ADA |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen. |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
SGDM-A5BDA |
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
SGDP-01APAY108 + SGMPH-01ACA-SW11 |
SGDP-01BP |
SGDP-02APAY108 |
SGDP-02APAY108 + SGMPH-02ACA-SW11 |
SGDP-02BP |
SGDP-02BP + SGMAH-02BBAB1 |
SGDP-02BPA |
SGDP-04APA |
SGDP-04APAY108 |
SGDP-04APAY108 + SGMPH-04ACA-SW11 |
SGDP-04BP |
SGDP-08APA |
SGDP-A3APAY108 |
SGDP-A3BP |
SGDP-A5BP |
SGDP-O1AP |
Sie können sich das folgende Bild ansehen, um mehr Produkte zu erfahren:
Yasakawa Motor, Fahrer SG- |
Mitsubishi Motor HC, HA, |
Westinghouse-Module 1C, 5X- |
- Ich bin nicht derjenige. |
Honeywell TC, TK... |
GE Module IC - |
Yokogawa-Sender EJA |
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Hauptsächlich im Bereich der Automatisierung, PLCS, DCS, Sensoren, Relais, Dirves, Encoder, Servo-Antrieb, Soft Starter, Touchscreen, Instrument, Prozesssteuerung,Elektroübertragungs- und Fabrikautomationsaspekte des Projektentwurfs,Software-Programmierung, technischer Service und Personalbildung.
Das Unternehmen mit zahlreichen inländischen und internationalen bekannten Marken Lieferanten zu bauen haben sehr gute Beziehungen der Zusammenarbeit, in Japan, Südkorea, Südostasien, Afrika,Europa und die Vereinigten StaatenDer Wirkstoff und die Produkte werden in Maschinenbau, Ausrüstungsbau, Elektrizität, Metallurgie, Petrochemie,Automobilindustrie, Papierherstellung, chemische Industrie, Medizin und Luft- und Raumfahrt.
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