Herkunftsort: | Japan |
Markenname: | Yaskawa |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Min Bestellmenge: | 1 |
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Preis: | Verhandlungsfähig |
Verpackung Informationen: | Originalbox |
Lieferzeit: | 5-8 Arbeitstage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 20 |
Marke: | Yaskawa | Modellnummer: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
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Typ: | Servomotor | Macht: | 2000 W |
Die Situation: | Original neu | Gewährleistung: | 1 Jahr |
Hervorheben: | 2 kW Industrie-Servomotor,USAFED-20CB2T IYaskawa-Servomotor,Einheitliche Anweisungen |
2KW Industrieller Servomotor Yaskawa USAFED-20CB2T Neu in der Box
Beschreibung:
USAFED-20CB2T ist ein von Yaskawa hergestellter Motors-AC Servo
Typ des Servomotors: USA
Serie:F-Serie
Gehäuse:Vollverschlossener, selbstgekühlter Typ
Typ des Magneten: Ferrit
Ausgang des Motors:2.0 kW (2.4 PS)
Aufforderung zur Änderung des Entwurfs:C
Mit Encoder: 5000 Impulse/Umdrehung
Schachtart:Gerecht
Spezifikation des Antriebs:Mit Schlüsseldurchgang und Öldichtung
Gegenseitige Antriebsspitze Spezifikation:Standard (leerer)
Die gleichen Marken und Produkte unten:
SGMAH | Beschreibung | Hersteller |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Betrieb sind. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
SGMAH-01A1A41DOY | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01A1A41D-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
SGMAH-01A1A41OY | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
SGMAH-01A1A41-OY | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
SGMAH-01A1A4COY | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01A1A61D-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01A1A6CD-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01A1A-SM11" ist nicht mehr gültig. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01A1A-SM21" ist nicht mehr gültig. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. | Yashawa |
SGMAH-01A1F41 | SGMAH01A1F41 200V SERVO-Motor | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | SGMAH01A1F4C 200V 100W.91AMP 3000 RPM | Yashawa |
Die Angabe der Größenordnung der Zulassung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AA21" wird in Anhang I aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Verbrennungen wird auf der Grundlage der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Verbrennungen berechnet. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA2H" wird in Anhang I aufgeführt. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA41" ist nicht mehr gültig. | SGMAH01AAA41.13PS 100W 200V | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA41OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu finden. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
SGMAH-01AAA41-OY | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA41-Y2" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, und für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
SGMAH-01AAA4COY | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA4C-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA4EDOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA4ED-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu finden. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA61" wird nicht verwendet. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Yashawa |
Der Begriff "SGMAH-01AAA61DOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
SGMAH-01AAA61D-OY | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung von Flugzeugen. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in Form von "SGMAH-01" | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. | Yashawa |
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