Herkunftsort: | Japan |
Markenname: | Yaskawa |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Min Bestellmenge: | 1 |
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Preis: | Verhandlungsfähig |
Verpackung Informationen: | Neu in Originalpackung |
Lieferzeit: | 5-8 Arbeitstage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 20 |
Marke: | Yaskawa | Modellnummer: | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
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Typ: | Stromdetektor-Sensor | Betriebsspannung: | 48 V |
Die Situation: | Original neu | Gewährleistung: | 1 Jahr |
Yaskawa YPCT31434-1B 48V Stromdetektor Sensor Neues Original
Beschreibung:
Die Situation | 100% Neues Original | |||
Marke | Yaskawa | Luftfeuchtigkeit | 5 bis 95% RH | |
Teilnummer | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. | Nennspannung | 5 ~ 48 VDC | |
Produktbezeichnung | Stromdetektor-Sensor | Temperatur | 25 bis + 45 °C | |
Nennstrom | 4...35 mA | |||
Produktpaket | Originalverpackung | Versanddauer | TNT DHL FEDEX UPS |
YPCT31434-1B ist ein Strommelder-Sensor. Die sicheren Eingangs- und Ausgangssignale werden mit einer TwinSAFE Logic-fähigen Komponente über FSoE ausgetauscht.
• Autotuning und Fuzzy-Autotuning
• entspricht den internationalen EMV- und Sicherheitsnormen.
• IP66/NEMA4 (Innenbereich) Vorderseite
• Fernsteuerung
• Serielle Kommunikation (RS-232C, RS-422 und RS-485) und Übertragungsleistung (4 bis 20 mA)
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USAGED | Beschreibung | Hersteller |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Anforderungen der Nummer 1 Buchstabe b gelten. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk bestehend. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Ausrüstungen zu erzeugen. | Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Ausrüstung. | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. | Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 100 kW mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet sind. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. | USAGED09A22T Wechselstrom 7.6AMP 1500 RPM.85KW | Yashawa |
Einheitliche Prüfungen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Einheit für die Überwachung der Sicherheit | Dies gilt für alle Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" fallen. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu sammeln. | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Ausrüstungen zu erzeugen. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Dies gilt für alle Fahrzeuge, für die die Vorschriften für die Verwendung von Kraftfahrzeugen gelten, und für alle Fahrzeuge, für die die Vorschriften für Kraftfahrzeuge gelten. | Yashawa |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
USAGED-13A22K | USAGED13A22K Wechselstrom 1.3KW 11,7AMP 1500 RPM | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu erhalten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vorgesehenen Fahrzeuge umfasst. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vorgesehenen Fahrzeuge umfasst. | Yashawa |
USAGED-13AS2K | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Ausweis ist zu ändern. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Einheitliche Prüfungen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausgewählte Zulassungsverfahren | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. | Yashawa |
Ausrüstung für die Erstellung von | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Erstellung von Modellen | USAGED20A22K Wechselstrom 19AMP 1,8 kW 1500 RPM | Yashawa |
Einheitliche Prüfungen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Berechnung der Leistung von Kraftfahrzeugen. | Yashawa |
Ausrüstung für die Erstellung von Produkten | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. | Yashawa |
USAGED-20-HS11 | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Klassen umfasst. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Bezeichnung gilt nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. | Yashawa |
Ausgewählte Zulassungsverfahren | Die Ausrüstung ist in der Regel mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Daten | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnisse. | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen | USAGED30A22K 26AMP 1500RPM 2,9KW 18,6NM | Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. | Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. | Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausnahme für die Ausrüstung für die Beförderung | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
USAGED-30YRW11 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet sind. | Yashawa |
USAGED-44AS2K | USAGED44AS2K 4.4KW 1500 RPM 33AMP | Yashawa |
USAGED-44AS2KE | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Ausnahme für: | Dies gilt für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. | Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. | Yashawa |
Modul, Servomotor... Marken
Yasakawa Motor, Fahrer SG- |
Mitsubishi Motor HC, HA, |
Westinghouse-Module 1C, 5X- |
- Ich bin nicht derjenige. |
Honeywell TC, TK... |
GE Module IC - |
Yokogawa-Sender EJA |
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Hauptsächlich im Bereich der Automatisierung, PLCS, DCS, Sensoren, Relais, Dirves, Encoder, Servo-Antrieb, Soft Starter, Touchscreen, Instrument, Prozesssteuerung,Elektroübertragungs- und Fabrikautomationsaspekte des Projektentwurfs,Software-Programmierung, technischer Service und Personalbildung.
Das Unternehmen mit zahlreichen inländischen und internationalen bekannten Marken Lieferanten zu bauen haben sehr gute Beziehungen der Zusammenarbeit, in Japan, Südkorea, Südostasien, Afrika,Europa und die Vereinigten StaatenDer Wirkstoff und die Produkte werden in Maschinenbau, Ausrüstungsbau, Elektrizität, Metallurgie, Petrochemie,Automobilindustrie, Papierherstellung, chemische Industrie, Medizin und Luft- und Raumfahrt.
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